AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Vertragsgegenstand
Vertragsgegenstand ist die bei der Hundeschule Kynheit gebuchte Trainingseinheit.
Trainingseinheiten sind alle von der Hundeschule Kynheit angebotenen Dienstleistungen für das Hundetraining (Kennenlerntermine, Einzelstunden, Gruppenunterricht, Hausbesuche, Seminare, Kurse, Sozialspaziergänge, Beschäftigungskurse, Welpenkurs, Junghundekurse).
Eine Erfolgsgarantie kann nicht gegeben werden. Der Erfolg hängt im Wesentlichen von der Arbeit des Hundehalters mit dem Hund ab. Seitens der Hundeschule Kynheit wird lediglich eine Handlungsempfehlung ausgesprochen. Der Handlungserfolg der vermittelten Methoden und Empfehlungen hängt insbesondere von der Umsetzung durch den Hundehalter außerhalb der Trainingseinheiten ab. Die Umsetzung der Trainingsvorschläge liegt allein im Ermessen des Kunden und erfolgt sowohl während als auch außerhalb der Trainingseinheit auf eigenes Risiko des Kunden.
2. Anmeldung
Die Teilnahme an Trainingseinheiten setzt die vorherige Anmeldung und die schriftliche Bestätigung der Teilnahme durch die Hundeschule Kynheit voraus. Die Anmeldung zum Training kann schriftlich, per Mail, per SMS / WhatsApp oder telefonisch erfolgen. Mit Anmeldung für die Trainingseinheit erhält der Teilnehmer ein Anmeldeformular, eine Datenschutzerklärung sowie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen als Vertragsangebot. Mit Rücksendung des unterschriebenen Fragebogens ist die Anmeldung zum Training verbindlich und der Teilnehmer erklärt sich mit den Vertragsbestimmungen von der Hundeschule Kynheit einverstanden.
Trainingsort und Trainingszeit können durch die Hundeschule Kynheit kurzfristig geändert werden. Die Hundeschule Kynheit behält sich das Recht vor Trainingseinheiten zu verschieben oder nicht durchzuführen. Themenkurse und Seminare finden nur bei entsprechender Erreichung der Mindestteilnehmerzahl statt.
3. Teilnahmevoraussetzungen
Der Kunde bestätigt mit der Anmeldung, dass für den Hund
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eine gültige Haftpflichtversicherung besteht
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ein gültiger Impfschutz sowie ein Chip vorhanden ist (EU-Heimtierausweis inkl. Chipnummer).
Zudem wird bestätigt, dass der Hund gesund ist bzw. gesundheitliche Schäden im Anmeldeformular angegeben wurden. Sollten nach Abgabe des Fragebogens gesundheitlich Probleme entstehen, verpflichtet sich der Kunde, diese unverzüglich der Hundeschule Kynheit zu melden. Die Hundeschule Kynheit behält sich vor, kranke Hunde vom Training auszuschließen.
Verhaltensauffälligkeiten sind wahrheitsgemäß im Vorfeld des Trainings mitzuteilen. Insbesondere ist mitzuteilen, wenn der Hund aggressiv gegenüber Menschen oder anderen Tieren reagiert oder es bereits zu Beißvorfällen oder ähnlichen Vorfällen gekommen ist. In diesen Fällen ist ein Maulkorb zu den Trainingseinheiten stets mitzuführen und vor Beginn des Trainings am Hund anzulegen. Die Hundeschule Kynheit kann bei Bedarf stets verlangen, dass der Hund mit entsprechenden, tierschutzkonformen Hilfsmitteln (z. B. Maulkorb) abgesichert wird. Weigert sich der Kunde die angeordneten Hilfsmittel im Training zu verwenden oder hat der Kunde die Verhaltensauffälligkeit nicht im Vorfeld angezeigt, wird das Training abgebrochen. Die Gebühr für die gebuchte Kurseinheit ist in diesem Fall in voller Höhe vom Kunden zu entrichten. Der Kunde verpflichtet sich, gravierende Änderungen im Verhalten des Hundes, die erst nach Abgabe des Fragebogens auftreten stets bei der Hundeschule Kynheit anzuzeigen.
Die Läufigkeit einer Hündin ist im Vorfeld des Trainings bei der Hundeschule Kynheit anzuzeigen. Erfolgt keine Anzeige der Läufigkeit und erscheint der Kunde dennoch zum Training, behält die Hundeschule Kynheit sich vor den Kunden vom Training für die Dauer der Läufigkeit auszuschließen. Im Falle der Nichtanzeige ist die Kursgebühr in voller Höhe zu entrichten.
Für Verletzungen während des Trainings übernimmt die Hundeschule Kynheit keine Haftung, die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr des Kunden.
Den Weisungen der Trainerin oder einer von ihr beauftragten, fachkundigen dritten Person ist stets Folge zu leisten.
Die Hundeschule Kynheit behält sich das Recht vor Teilnehmer, die den reibungslosen Ablauf der Veranstaltung gefährden von der Trainingseinheit auszuschließen. Insbesondere hat die Hundeschule Kynheit das Recht den Teilnehmer auszuschließen, wenn den Anweisungen nicht gefolgt wird und dadurch Gefahrensituationen durch den Teilnehmer billigend in Kauf genommen werden.
Der Ausschluss berechtigt nicht zur Minderung der Gebühr und begründet keinen Anspruch auf Ersatz der versäumten Stunden.
Der Hund ist stets an der kurzen Leine zu führen. Ein Ableinen ist nur auf Anweisung der Trainerin zulässig. Durch den Hund verursachte Schäden am Trainingsgelände oder den Trainingsgeräten sind in voller Höhe zu ersetzen. Das Urinieren an Trainingsgeräte ist zu unterbinden. Hundekot ist stets ordnungsgemäß zu entsorgen.
4. Zahlungskonditionen
Die Trainingsdauer sowie die entsprechenden Kosten richten sich nach den entsprechenden Ausschreibungen für die
gebuchte Trainingseinheit. Die Preise können der Homepage der Hundeschule Kynheit (www.kynheit.de) entnommen werden. Die Zahlung der Gebühr kann grundsätzlich in Bar oder per Überweisung oder per PayPal erfolgen.
Bankverbindung:
IBAN: DE04 6039 0300 0123 6800 18
Bank: Volksbank Leonberg-Strohgäu
Kontoinhaber: Jacqueline Strobel
PayPal: hundschule@kynheit.de
(4.1) Erstgespräch Einzel- und Gruppentrainings
Die Zahlung für das Erstgespräche sowie für Einzel- und Gruppentrainings erfolgt stets nach Abschluss der Trainingseinheit. Die Zahlung kann in Bar am Ende des Termins oder nach Erhalt der Rechnung per Überweisung oder PayPal erfolgen.
Findet das Einzeltraining auf Wunsch des Kunden im häuslichen Bereich oder auf Kundenwunsch an einem anderen Ort als den von der Hundeschule Kynheit zur Verfügung gestellten Örtlichkeiten statt, wird die Anfahrt mit 0,70 € pro Kilometer, ausgehend vom 70839 Gerlingen berechnet.
(4.2) Seminare und ähnliche Veranstaltungen
Die Zahlung für Seminare ist stets im Vorfeld entsprechend der in der Rechnung angegebenen Fälligkeit zu entrichten. Der Kunde hat nur im Falle einer fristgerechten Zahlung einen Anspruch auf die Teilnahme am Kurs / Seminar. Erfolgt innerhalb der Zahlungsfrist kein Zahlungseingang wird der Platz anderweitig vergeben. Der Kunde hat dann keinen Anspruch auf den Teilnehmerplatz.
5. Rücktritt durch den Teilnehmer
Jeder Teilnehmer kann vor Beginn der Veranstaltung vom Anmeldevertrag zurücktreten. Der Rücktritt hat schriftlich zu
erfolgen. Maßgeblich für den Zeitpunkt des Rücktritts ist der Zeitpunkt des Eingangs beim Veranstalter. Das Fernbleiben von Veranstaltungen gilt nicht als Rücktritt. Nicht-Erscheinen geht zu Lasten des Kunden. Die Trainingsgebühr ist in voller Höhe zu entrichten. Verspätetes Erscheinen durch den Kunden geht zu Lasten des Kunden. Die versäumte Zeit wird nicht nachgeholt. Die Trainingsgebühr ist in voller Höhe zu entrichten.
Bei nicht fristgerechter Rücktrittserklärung nach erfolgter Anmeldung oder bei vorzeitigem Abbruch des gebuchten Kurses durch den Teilnehmer oder die Teilnehmerin werden keine bereits gezahlten Gebühren erstattet.
Im Falle des Rücktritts kann die Hundeschule Kynheit ohne weiteren Nachweis pauschalen Schadens- und Aufwendungsersatz verlangen:
(5.1) Einzel- und Gruppentrainings / Sozialspaziergänge / Webinare (Onlinethemenabende)
Die Absage von Einzel- oder Gruppentrainings soll spätestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin erfolgen.
Die Stornierungskosten betragen:
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Bis 1 Tag vor dem Trainingstermin entstehen keine Gebühren.
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Unter 24 Stunden vor dem Trainingstermin ist die Gebühr in voller Höhe zu entrichten.
(5.2) Kurse, Seminare, Online-Kurse und ähnliche Veranstaltungen:
Die Stornierungskosten betragen:
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Bis 8 Wochen vor Beginn der Veranstaltung 10 % des Entgelts für die Veranstaltung.
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Bis 6 Woche vor Beginn der Veranstaltung 50 % des Entgelts für die Veranstaltung.
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Bei Rücktritt ab 1 Woche vor Beginn der Veranstaltung sowie bei Abbruch der Veranstaltung erfolgt keine Rückerstattung der Gebühr.
Sollte der Teilnehmerplatz anderweitig vergeben werden können, entstehen keine Gebühren.
Kurse können nur insgesamt storniert werden. Die Stornierung einzelner Stunden der Kursreihe ist nicht möglich. Kann der Teilnehmer an einer Kursstunde nicht teilnehmen, erhält er die Gebühr nicht anteilig zurückerstattet.
(5.3) 5er und 10er Karten
Gekaufte 5er/oder 10er Karten werden bei Rücktritt vom Gruppentraining nicht zurückgezahlt.
6. Rücktritt durch die Hundeschule Kynheit
Die Hundeschule Kynheit behält sich generell das Recht vor Trainingseinheiten zu verschieben oder nicht durchzuführen. In diesem Fall werden bereits bezahlte Gebühren entsprechend der Zahl durchgeführter Veranstaltungstage und Leistungen anteilig bzw. in voller Höhe erstattet. Weitergehende Ansprüche (z.B. Fahrt- oder Übernachtungskosten) gegen die Hundeschule Kynheit sind ausgeschlossen. Themenkurse und Seminare finden nur bei entsprechender Erreichung der Mindestteilnehmerzahl statt. Der Trainer behält sich vor, den Unterricht nach eigenem Ermessen abzubrechen. Die Unterrichtsgebühr wird in diesen Fällen nur anteilig zurückerstattet.
7. Kommunikation und Datenschutz
Kommunikation und Datenschutz ist in der Datenschutzerklärung und „Einwilligungserklärung zur Erstellung und Nutzung von Fotoaufnahmen und Videos“ beschrieben.
8. Urheberrecht
Alle von der Hundeschule Kynheit zur Verfügung gestellten Unterlagen, Bilder, Videos etc. sind urheberrechtlich geschützt und das Eigentum von der Hundeschule Kynheit. Sie dienen ausschließlich dem Eigengebrauch durch den Kunden. Das Vervielfältigen und Weiterreichen dieser Unterlagen an Dritte ist untersagt. Zuwiderhandlung hat die Einleitung rechtlicher Schritte zur Folge.
9. Bild- und Videoaufnahmen
Bildaufnahmen durch den Teilnehmer sind nur nach vorheriger Rücksprache und Genehmigung durch die Hundeschule Kynheit zulässig. Die Veröffentlichung in Sozialen Medien (z.B. Facebook oder Instagram) bedarf ebenfalls einer ausdrücklichen Genehmigung durch die Hundeschule Kynheit.
Ton- und Videoaufnahmen durch den Teilnehmer sind generell nicht gestattet.
10. Haftung
(10.1) Die Hundeschule Kynheit übernimmt keinerlei Haftung für Personen-, Sach- oder Vermögensschäden, die dem Kunden, seinem Hund oder Begleitpersonen bei der Anwendung der gezeigten Übungen, bei der Teilnahme oder der Möglichkeit der Teilnahme bei Angeboten der Hundeschule entstehen.
Ausgenommen davon sind Haftungen für vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln. Dies gilt auch für die Haftung von gesetzlichen Vertretern, Mitarbeitern und Erfüllungsgehilfen der Hundeschule. Gehaftet wird nur in Höhe der Teilnahmegebühr für die gebuchte Dienstleistung. Der Kunde ist verpflichtet, Begleitpersonen von dem Haftungsausschuss in Kenntnis zu setzen.
(10.2) Kinder unter 16 Jahren ist die Teilnahme an Veranstaltungen nur in Begleitung und unter Aufsicht eines Erziehungsberechtigten gestattet und erfolgt auf eigens Risiko des Erziehungsberechtigten.
(10.3) Die Teilnahme an Angeboten der Hundeschule Kynheit erfolgt auf eigene Gefahr und eigenes Risiko. Während der gesamten Teilnahme bleibt der Führer des Hundes gem. §838 und §834 BGB als Tierhalter bzw. Tieraufseher aufsichtspflichtig und haftet für die von ihm selbst oder seinem Hund verursachten Schäden, auch wenn er auf Veranlassung der Hundeschule handelt.
(10.4) Der Teilnehmer verpflichtet sich alle zur Sicherung des Tieres notwendigen Maßnahmen, z.B. das Tragen eines Maulkorbes, zu ergreifen und die Hundeschule Kynheit im Vorfeld über etwaige Besonderheiten des Tieres zu informieren.
(10.5) Die Teilnahme an Freilauf-/Sozialspaziergängen erfolgt auf eigene Gefahr. In den Freilauf/Spaziergruppen müssen alle Hunde zur eigenen und zur Sicherheit der anderen Teilnehmer einen Maulkorb tragen. Der Maulkorb darf sich nicht selbständig lösen oder vom Hund entfernt werden können. Ist dies trotzdem der Fall, ist der Hundeführer für eventuelle, dadurch entstandene Schäden selbst haftbar. Den Anweisungen der anwesenden Trainer ist Folge zu leisten. Hunde, die nicht sicher abrufbar sind (die Beurteilung dessen obliegt dem Halter) sollten eine Schleppleine tragen, welche vom Hundeführer in der Hand gehalten wird. Hundeschule Kynheit übernimmt keine Haftung für Hunde, die flüchten, aus welchen Gründen auch immer. Hundeschule Kynheit übernimmt keine Haftung für Schäden oder Verletzungen, die beim Spielen oder durch Konflikte der Hunde untereinander entstehen können. Jegliche Kosten die dadurch entstehen können, haben die Parteien untereinander zu klären.
(10.6) Der Teilnehmer versichert, dass er für seinen Hund eine Tierhalterhaftpflichtversicherung mit entsprechender Deckungssumme abgeschlossen hat. Auf Verlangen ist die Versicherungspolice vorzulegen.
11. Übungsgelände
Das Betreten des Übungsgeländes sowie die Teilnahme an außerhalb des Übungsgeländes stattfindenden Trainingsstunden, erfolgt auf eigenes Risiko. Während der Übungsstunden herrscht generell Leinenzwang. Die Hunde dürfen erst auf ausdrücklichen Hinweis des Ausbilders/-in abgeleint werden. Kindern unter 16 Jahren ist der Aufenthalt und die Teilnahme an den Übungsstunden nur in Begleitung und Aufsicht eines Elternteils gestattet, oder bei entsprechender Einverständniserklärung der Eltern zulässig. Das Begehen und Erklettern der Übungsgeräte (Hundesportgeräte) ist für alle Personen untersagt, insbesondere für Kinder. Eltern haften für Ihre Kinder.
12. Mitwirkungspflicht
Jeder Teilnehmer ist verpflichtet bei Leistungsstörungen Schäden zu vermeiden oder gering zu halten.
Beanstandungen haben unverzüglich gegenüber der Hundeschule Kynheit zu erfolgen, andernfalls sind jegliche Ansprüche ausgeschlossen.
13. Änderungen an Inhalten und Angeboten der Homepage
Die jeweilige Homepage-Version verliert mit Erscheinen einer Neuausgabe ihre Gültigkeit. Änderungen an den aktuellen Inhalten werden nicht angekündigt. Mit Erscheinen einer neuen Version verliert die alte ihre Gültigkeit.
14. Vorbehalt
Die Berichtigung von Irrtümern sowie von Druck- und Rechenfehlern bleibt vorbehalten.
15. Weitere Bestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist. Gerichtsstand aus allen Streitigkeiten ist Ludwigsburg oder Stuttgart. Mündliche Abmachungen die diesen Geschäftsbedingungen widersprechen, müssen schriftlich bestätigt werden. Ansprüche verjähren nach den gesetzlichen Bestimmungen.