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AGB Hundeschule

Stand 29.05.2026​

 

Diese AGB gelten für alle Dienstleistungen und Angebote der Hundeschule KYNHEIT. Mit der Anmeldung zu einer Leistung erkennt der Kunde die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung an.

1. Vertragsgegenstand und Erfolgsgarantie

(1) Vertragsgegenstand ist die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich des Hundetrainings und der Verhaltensberatung (z. B. Kennenlerntermine, Einzelstunden, Gruppenunterricht, Hausbesuche, Seminare, Kurse, Sozialspaziergänge, Sozialkontaktstunden, Welpen-/Junghundekurse) durch die Hundeschule KYNHEIT.
(2) Es handelt sich um einen Dienstvertrag gemäß § 611 BGB. Ein bestimmter Trainingserfolg oder die Erreichung eines spezifischen Ausbildungsziels kann nicht garantiert werden. Der Erfolg des Trainings hängt maßgeblich von der aktiven Mitarbeit, der konsequenten Umsetzung der Handlungsempfehlungen sowie dem individuellen Verhalten des Hundes und des Halters außerhalb der Trainingseinheiten ab.

2. Anmeldung und Vertragsschluss

(1) Die Anmeldung zu den Trainingseinheiten kann schriftlich, per E-Mail, per Messenger-Dienst (z. B. WhatsApp/SMS) oder telefonisch erfolgen. Sie stellt ein verbindliches Angebot des Kunden auf Abschluss eines Vertrages dar.
(2) Der Vertrag kommt erst mit der Bestätigung (in Textform) durch KYNHEIT zustande.
(3) KYNHEIT behält sich das Recht vor, Trainingsorte und Trainingszeiten kurzfristig aus organisatorischen, wetterbedingten oder sicherheitsrelevanten Gründen zu ändern oder Einheiten zu verschieben. Themenkurse und Seminare finden nur bei Erreichen der jeweils ausgeschriebenen Mindestteilnehmerzahl statt.

 

3. Teilnahmevoraussetzungen und Pflichten des Kunden

(1) Der Kunde versichert und weist auf Verlangen nach, dass für jeden teilnehmenden Hund eine gültige Hundehalter-Haftpflichtversicherung besteht, der Hund behördlich registriert (gechipt) ist und über einen aktuellen, altersentsprechenden Impfschutz verfügt (nachzuweisen durch den EU-Heimtierausweis).
(2) Der Hund muss frei von ansteckenden Krankheiten und Parasiten sein. Chronische Erkrankungen oder körperliche Einschränkungen sind im Anmeldeformular anzugeben. Tritt eine Erkrankung nach der Anmeldung auf, ist KYNHEIT unverzüglich zu informieren. KYNHEIT behält sich vor, kranke Hunde zum Schutz anderer Teilnehmer vom Training auszuschließen.
(3) Akute Läufigkeiten von Hündinnen sind KYNHEIT vor dem Training anzuzeigen. Erfolgt keine Anzeige und ist eine Teilnahme am Gruppentraining dadurch unmöglich, behält sich KYNHEIT vor, das Team vom Training auszuschließen; die Gebühr ist in diesem Fall in voller Höhe zu entrichten.
(4) Verhaltensauffälligkeiten, insbesondere übersteigerte Aggressivität gegen Menschen oder Tiere sowie vorangegangene Beißvorfälle, sind zwingend vorab mitzuteilen. In diesen Fällen ist ein passender Maulkorb mitzuführen und auf Anweisung der Trainer zu nutzen. Weigert sich der Kunde, angeordnete und tierschutzkonforme Sicherungsmaßnahmen (z. B. Maulkorb) umzusetzen, wird das Training abgebrochen. KYNHEIT behält in diesem Fall den Vergütungsanspruch, muss sich jedoch ersparte Aufwendungen anrechnen lassen.
(5) Den Sicherheitsanweisungen der Trainer ist Folge zu leisten. Die Hunde sind auf dem Trainingsgelände grundsätzlich an der kurzen Leine zu führen; ein Ableinen ist nur nach ausdrücklicher Freigabe durch die Trainer gestattet. Hundekot ist eigenverantwortlich zu entfernen. Durch den Hund verursachte Sachschäden an Trainingsgeräten oder dem Gelände sind vom Halter zu ersetzen.

4. Zahlungskonditionen

(1) Die Preise für die jeweiligen Trainingseinheiten und Seminare richten sich nach den aktuellen Ausschreibungen auf der Homepage (www.kynheit.de).
(2) Die Zahlung erfolgt in bar oder über die bereitgestellten digitalen Zahlungswege (z. B. PayPal oder Überweisung nach Rechnungsstellung). Die konkreten Zahlungsdaten werden auf der Rechnung oder vor Ort bereitgestellt.
(3) Erstgespräche, Einzel- und Gruppentrainings: Die Vergütung ist unmittelbar nach der jeweiligen Trainingseinheit vor Ort fällig, sofern nicht vorab eine Rechnungsstellung vereinbart wurde. Bei Hausbesuchen oder Trainings an Drittorten wird eine Anfahrtspauschale in Höhe von 0,70 € pro gefahrenem Kilometer (Abrechnung ab 71254 Ditzingen) berechnet.
(4) Seminare, Workshops und feste Kurssysteme: Die Gebühr ist im Vorfeld innerhalb der auf der Rechnung angegebenen Frist zu entrichten. Ein Anspruch auf einen Teilnehmerplatz besteht erst nach vollständigem Zahlungseingang. Bei ausbleibender Zahlung behält sich KYNHEIT das Recht vor, den Platz anderweitig zu vergeben.

 

5. Rücktritt und Stornierung durch den Teilnehmer

(1) Der Kunde kann vor Beginn einer gebuchten Leistung vom Vertrag zurücktreten. Die Erklärung hat in Textform (z. B. E-Mail, WhatsApp) zu erfolgen. Maßgeblich ist der Zugang bei KYNHEIT.
(2) Unpünktlichkeit oder das unentschuldigte Fernbleiben des Kunden entbinden nicht von der Zahlungspflicht; die verpasste Zeit wird nicht nachgeholt und die Gebühr ist in voller Höhe fällig.
(3) Im Falle eines fristgerechten Rücktritts gelten folgende Stornierungsbedingungen:

(5.1) Einzel- und Gruppentrainings / Sozialspaziergänge / Sozialkontaktstunden / Online-Themenabende:

  • Bis 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin: kostenfreie Stornierung möglich.

  • Weniger als 48 Stunden vor dem Termin oder bei Nichterscheinen: Die Gebühr ist in voller Höhe (100 %) zu entrichten.

(5.2) Mehrmonatige Kurse, Seminare, Workshops und mehrtägige Veranstaltungen:
Bei einer Stornierung von festen Kursen oder Seminaren erhebt KYNHEIT folgende pauschalierte Stornierungsgebühren, es sei denn, der Kunde weist nach, dass KYNHEIT kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist:

  • Bis 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn: kostenfreie Stornierung möglich.

  • Ab 29 bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 50 % der vereinbarten Gebühr.

  • Ab 13 Tage vor Veranstaltungsbeginn oder bei Abbruch während der laufenden Veranstaltung: 100 % der vereinbarten Gebühr (keine Erstattung).

  • Hinweis: Wird vom Kunden ein passender Ersatzteilnehmer gestellt, der die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt, entfallen die Stornierungsgebühren.

6. Haftung der Hundeschule

(1) KYNHEIT haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung von KYNHEIT oder deren Erfüllungsgehilfen beruhen.
(2) Für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) haftet KYNHEIT nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, es sei denn, es handelt sich um die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

7. Haftung des Kunden und Freistellung

(1) Der Kunde bleibt auch während des Trainings, der Seminare oder Spaziergänge Tierhalter im Sinne des § 833 BGB und behält die gesetzliche Aufsichtspflicht. Er haftet unbeschränkt für alle Schäden, die durch ihn oder seinen Hund an Personen, Tieren oder Sachen verursacht werden.
(2) Der Kunde stellt KYNHEIT von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die diese aufgrund von Schäden geltend machen, die durch den Hund des Kunden während der Teilnahme an Angeboten von KYNHEIT verursacht wurden, es sei denn, KYNHEIT hat den Schaden grob fahrlässig oder vorsätzlich mitverursacht.

 

8. Urheberrecht, Bild- und Videoaufnahmen

(1) Alle von KYNHEIT ausgehändigten oder zugänglich gemachten Trainingsunterlagen, Konzepte, Videos und Präsentationen sind urheberrechtlich geschützt. Dem Kunden wird ausschließlich ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für den privaten Gebrauch eingeräumt. Jede Vervielfältigung, Verbreitung, Veröffentlichung oder gewerbliche Nutzung – auch auszugsweise – bedarf der vorherigen ausdrücklichen Zustimmung in Textform durch KYNHEIT.
(2) Das Erstellen von Foto-, Audio- oder Videoaufnahmen durch Kunden während der Trainingseinheiten, Seminare oder Beratungen ist grundsätzlich untersagt. Ausnahmen bedürfen der vorherigen Absprache mit den Trainern und den anderen Teilnehmern. Eine Veröffentlichung solcher Eigenaufnahmen im Internet oder in sozialen Medien ist ohne ausdrückliche Genehmigung von KYNHEIT und der betroffenen Personen unzulässig.
(3) KYNHEIT behält sich vor, während der Trainingseinheiten oder Veranstaltungen Foto-, Audio- oder Videoaufnahmen zu Trainingszwecken oder für eigene Marketing- und Dokumentationszwecke (z. B. Website, Social Media, Flyer) anzufertigen. Die Anfertigung und Verwendung solcher Aufnahmen zu Werbezwecken erfolgt ausschließlich auf Grundlage einer separaten, freiwilligen und jederzeit widerrufbaren Einwilligungserklärung, die dem Kunden im Vorfeld (z. B. auf dem Anmeldeformular) zur Unterschrift vorgelegt wird.

 

11. Übungsgelände

(1) Das Betreten des Übungsgeländes sowie die Teilnahme an Trainingsstunden außerhalb des Geländes erfolgen unter Beachtung der Haftungsregelungen dieser AGB (siehe Punkt 6).
(2) Während der Übungsstunden und auf dem gesamten Gelände herrscht grundsätzlich Leinenpflicht. Hunde dürfen erst nach ausdrücklicher Anweisung der Trainer abgeleint werden.
(3) Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren ist der Aufenthalt auf dem Übungsgelände sowie die Teilnahme am Training nur in Begleitung und unter ständiger Aufsicht eines Erziehungsberechtigten oder einer von den Eltern schriftlich bevollmächtigten volljährigen Person gestattet.
(4) Das eigenmächtige Begehen, Nutzen oder Erklettern der Übungs- und Hundesportgeräte ist für alle Personen, insbesondere für Kinder, aus Sicherheitsgründen strengstens untersagt. Die Geräte dürfen ausschließlich von den Hunden und nur nach ausdrücklicher Anleitung durch die Trainer genutzt werden. Bei Verstößen gegen diese Sicherheitsregel haftet der Kunde bzw. der Aufsichtspflichtige für alle daraus resultierenden Schäden.

12. Mitwirkungspflicht

Jeder Teilnehmer ist verpflichtet bei Leistungsstörungen Schäden zu vermeiden oder gering zu halten.

Beanstandungen haben unverzüglich gegenüber der Hundeschule Kynheit zu erfolgen, andernfalls sind jegliche Ansprüche ausgeschlossen.

 

13. Änderungen an Inhalten und Angeboten der Homepage

Die jeweilige Homepage-Version verliert mit Erscheinen einer Neuausgabe ihre Gültigkeit. Änderungen an den aktuellen Inhalten werden nicht angekündigt. Mit Erscheinen einer neuen Version verliert die alte ihre Gültigkeit.

14. Vorbehalt

Die Berichtigung von Irrtümern sowie von Druck- und Rechenfehlern bleibt vorbehalten.

 

15. Schlussbestimmung

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(2) Gegenüber privaten Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gerichtsstände. Für Unternehmer oder Kunden ohne allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland ist der Sitz von KYNHEIT der Gerichtsstand.
(3) Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform. Mündliche Individualabreden haben jedoch stets Vorrang (§ 305b BGB).
(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Klausel treten die gesetzlichen Vorschriften (§ 306 Abs. 2 BGB).

AGB Hundesalon

Stand 29.05.2026​

Diese AGB gelten in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung. Mit der Buchung oder Vereinbarung eines Termins zu einer Pflegeleistung erkennt der Kunde diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen an.

1. Vertragsgegenstand

Vertragsgegenstand sind Pflegeleistungen am Tier im Hundesalon (z. B. Baden, Bürsten, Föhnen, Schneiden, Scheren, Trimmen, Ohren- und Krallenpflege etc.). Die Leistungen werden fachgerecht und nach den Standards der modernen Tierpflege ausgeführt.

 

2. Terminvereinbarung und Ausfallgebühr

(1) Termine werden mündlich, telefonisch oder schriftlich (z. B. per E-Mail, WhatsApp) vereinbart und gelten als verbindlich vereinbart, sobald sie vom Salon bestätigt wurden.
(2) Vereinbarte Termine müssen vom Kunden rechtzeitig, mindestens 48 Stunden vor dem Termin, abgesagt oder verschoben werden.
(3) Erfolgt die Absage verspätet oder erscheint der Kunde ohne Absage nicht zum Termin (Nichterscheinen), ist der Salon berechtigt, eine pauschale Ausfallgebühr in Höhe von 50 % des voraussichtlichen Behandlungspreises zu verlangen. Dem Kunden bleibt der Nachweis gestattet, dass dem Salon kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Dem Salon bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.

 

3. Gesundheit und Verhalten des Hundes

(1) Der Kunde versichert, dass das Tier zum Zeitpunkt des Termins frei von ansteckenden Krankheiten und akutem Parasitenbefall (z. B. Flöhe, Milben) ist. Läufigkeit, Trächtigkeit oder gesundheitliche Einschränkungen (z. B. Herzfehler, Gelenkerkrankungen) sind vorab unaufgefordert mitzuteilen.
(2) Der Kunde ist verpflichtet, den Salon vor Behandlungsbeginn unaufgefordert über bekannte Verhaltensauffälligkeiten (z. B. Aggressivität, extreme Ängstlichkeit, Beißvorfälle, Unruhe) des Tieres zu informieren.
(3) Der Salon kann nach eigenem Ermessen zusätzliche Sicherungsmaßnahmen (z. B. Tragen eines Maulkorbs, Anwesenheit des Halters, Hinzuziehung einer Hilfsperson) verlangen. Weigert sich der Kunde, diese Maßnahmen umzusetzen, oder ist eine gefahrlose Behandlung aufgrund des Verhaltens des Tieres nicht möglich, kann der Salon die Leistung ablehnen oder abbrechen. In diesem Fall hat der Salon Anspruch auf die Vergütung der bis dahin erbrachten Teilleistungen, mindestens jedoch auf eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 50 % des vereinbarten Preises.

 

4. Versicherungspflicht und Tierhalterhaftung

(1) Der Kunde versichert, dass für das Tier eine gültige Tierhalterhaftpflichtversicherung besteht, die auch Schäden während des Aufenthalts und der Behandlung im Hundesalon abdeckt. Ein Nachweis (Versicherungsschein) kann vom Salon verlangt werden.

(2) Der Kunde haftet als Tierhalter gemäß § 833 BGB verschuldensunabhängig für alle durch das Tier während des Aufenthalts oder der Behandlung verursachten Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Dies umfasst insbesondere Schäden an der Saloneinrichtung sowie alle Folgekosten bei Verletzungen von Salonpersonal oder anderen Tieren (z. B. Heilbehandlungskosten, Tierarztkosten, Verdienstausfall oder betrieblichen Salonausfall).

 

5. Haftung des Salons

(1) Der Salon haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Salons oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Für sonstige Schäden haftet der Salon unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (sogenannte Kardinalpflichten) ist die Haftung des Salons auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
(3) Bei stark verfilztem Fell wird der Kunde darauf hingewiesen, dass das Entfilzen ein erhöhtes Verletzungs- und Reizungsrisiko für die Haut des Tieres birgt. Für Hautirritationen, Rötungen oder kleinere Hautverletzungen, die trotz fachgerechter und sorgfältiger Arbeitsweise aufgrund des Pflegezustands (Verfilzung) unvermeidbar sind oder durch unvorhersehbare Abwehrreaktionen des Tieres entstehen, übernimmt der Salon keine Haftung.

 

6. Zusatzaufwand und Mehrkosten

Erfordert der Zustand des Tieres (z. B. starke Verfilzungen, extrem unruhiges Verhalten) oder ein akuter Parasitenbefall einen erheblichen, über das normale Maß hinausgehenden Pflege- oder Reinigungsaufwand, ist der Salon berechtigt, einen angemessenen Aufpreis zu verlangen. Der Mehraufwand wird dem Kunden, sofern vorab erkennbar, mitgeteilt. Bei akutem Flohbefall wird eine Pauschale für die erforderlichen Desinfektions- und Reinigungskosten der Salonräume erhoben.

 

7. Zahlungsbedingungen

1) Die Preise für die Pflege- und Behandlungsleistungen richten sich nach dem tatsächlichen zeitlichen und materiellen Aufwand sowie den individuellen Vereinbarungen. Die aktuelle Preisliste des Salons dient als Orientierung und Richtwert für einen normal gepflegten und kooperativen Hund.
(2) Mehraufwände, die erst während der Behandlung sichtbar oder durch das Verhalten des Hundes verursacht werden (z. B. durch extreme Verfilzungen, Parasitenbefall oder starke Unruhe/Abwehrverhalten), werden dem Kunden zusätzlich nach Aufwand in Rechnung gestellt. Alle Preise verstehen sich als Endpreise.
(3) Die Zahlung für die erbrachte Leistung erfolgt unmittelbar nach der Behandlung vor Ort in bar oder über die bereitgestellten digitalen Zahlungswege (z. B. PayPal). Eine Zahlung per Überweisung ist nur nach vorheriger, ausdrücklicher Vereinbarung zulässig. In diesem Fall ist der Rechnungsbetrag innerhalb der auf der Rechnung ausgewiesenen Zahlungsfrist ohne Abzug zu begleichen.

8. Mängelrüge und Nachbesserung

Offensichtliche Mängel oder Beanstandungen der Behandlung sind dem Salon unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 3 Werktagen nach der Behandlung anzuzeigen, um dem Salon eine Überprüfung und gegebenenfalls eine kostenlose Nachbesserung zu ermöglichen. Gesetzliche Gewährleistungsrechte des Kunden bleiben hiervon unberührt.

 

9. Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(2) Sofern der Kunde Kaufmann ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat, ist der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten Ludwigsburg oder Stuttgart. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die gesetzlichen Vorschriften.
(4) Änderungen oder Ergänzungen dieser Bedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform.

 

Diese AGB gelten in der Fassung vom oben genannten Datum. Mit der Anmeldung zu einer Leistung erkennt der Kunde die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung an.

AGB Maulkorbberatung und -verkauf

Stand 29.05.2026​

 

Diese AGB gelten in der Fassung vom oben genannten Datum.

1. Vertragsgegenstand

Gegenstand dieses Abschnitts sind die von Kynheit angebotenen Leistungen im Rahmen der Maulkorbberatung und Maulkorbanpassung.
Diese umfassen insbesondere die Beratung zur Auswahl eines geeigneten Maulkorbs, die Anpassung handelsüblicher Maulkörbe (z. B. durch Biegen, Formen oder Modifizieren) sowie Hinweise zur Handhabung und Nutzung.

Die Maulkorbberatung erfolgt vor Ort und individuell für den jeweiligen Hund.

2. Anmeldung / Termin

Der Termin werden schriftlich bestätigt. Änderungen oder Absagen müssen rechtzeitig (mindestens 48 h) vorher mitgeteilt werden.

Erfolgt die Absage später oder bei Nichterscheinen, kann eine Ausfallgebühr in Höhe von 50 % oder des vereinbarten Preises berechnet werden.

3. Individuelle Anpassung

Im Rahmen der Maulkorbberatung werden Maulkörbe individuell an die Anatomie des jeweiligen Hundes angepasst. Hierbei können Bestandteile des Maulkorbs gebogen, geformt, gepolstert oder anderweitig modifiziert werden. Durch diese tiefgreifende Veränderung handelt es sich um die Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind (§ 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB). Ein gesetzliches Widerrufsrecht sowie ein freiwilliges Umtausch- oder Rückgaberecht bestehen nach erfolgter individueller Anpassung daher nicht.

4. Gesetzliche Mängelhaftung (Gewährleistung) und Haftungsausschluss für Verschleiß

(1) Die gesetzlichen Gewährleistungsrechte bleiben grundsätzlich unberührt.
(2) Eine Mängelhaftung ist jedoch ausgeschlossen für Veränderungen, Verschlechterungen oder Schäden, die nach der Übergabe an den Kunden durch Folgendes entstehen:

  • Gewöhnliche Abnutzung und gebrauchsbedingten Verschleiß (z. B. Abrieb von Beschichtungen, materialbedingte Ermüdung durch Nutzung)

  • Unübliche oder starke mechanische Einwirkungen (z. B. starke Zug-, Druck- oder Krafteinwirkung durch den Hund oder äußere Einflüsse)

  • Unsachgemäße Verwendung, mangelhafte Pflege oder fehlerhafte Handhabung durch den Kunden oder Dritte

  • Eigenmächtige, nachträgliche Veränderungen oder Reparaturversuche am Maulkorb oder dessen Verbindungen durch den Kunden oder Dritte

 

5. Prüfpflicht des Kunden und allgemeine Haftung

(1) Ein Maulkorb unterliegt durch die Nutzung beim Hund permanenten mechanischen Belastungen. Der Kunde ist daher verpflichtet, den Maulkorb vor jedem Anlegen und in regelmäßigen Abständen eigenverantwortlich auf optimalen Sitz, hinreichende Stabilität, festen Halt aller Verbindungen sowie mögliche Materialveränderungen (z. B. Haarrisse, Brüche, Lockerungen) zu überprüfen.
(2) KYNHEIT haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von KYNHEIT beruhen. Für sonstige Schäden haftet KYNHEIT nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit bei Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten ist ausgeschlossen.

6. Verhalten des Hundes, Mitwirkungspflichten und Abbruch der Beratung

(1) Der Kunde ist verpflichtet, KYNHEIT vor Beginn der Beratung unaufgefordert über bekannte Verhaltensauffälligkeiten, gesteigerte Aggressivität, behördliche Auflagen (z. B. Leinen- oder Maulkorbzwang) sowie starkes Angst- oder Abwehrverhalten des Hundes zu informieren.
(2) KYNHEIT ist berechtigt, die Beratung oder Anpassung von angemessenen Sicherungsmaßnahmen abhängig zu machen (z. B. das Tragen eines mitgebrachten Maulkorbs vor der Anpassung, Fixierung durch den Halter).
(3) KYNHEIT behält sich das Recht vor, die Beratung aus Sicherheitsgründen abzulehnen oder abzubrechen, wenn ein gefahrloser Umgang mit dem Hund nicht gewährleistet werden kann oder der Kunde erforderliche Sicherungsmaßnahmen verweigert. In diesem Fall behält KYNHEIT den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung, muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie derjenigen Leistungen anrechnen lassen, die durch anderweitige Verwendung der Arbeitskraft erworben oder mutwillig zu erwerben unterlassen wurden.

7. Haftung bei der Maulkorbberatung und Anprobe

(1) KYNHEIT haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung von KYNHEIT oder deren Erfüllungsgehilfen beruhen.
(2) Für sonstige Schäden haftet KYNHEIT nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, es sei denn, es handelt sich um die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(3) Soweit die Haftung von KYNHEIT ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen.

8. Haftung für Schäden durch den Hund und Versicherungspflicht

(1) Der Kunde bleibt während der gesamten Beratung Tierhalter im Sinne des § 833 BGB. Er haftet unbeschränkt für alle Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die durch das Tier während der Beratung, Anpassung oder Anprobe verursacht werden (z. B. durch Beißen, Kratzen, Anspringen oder Abwehrbewegungen). Dies gilt auch für Verletzungen von Mitarbeitern von KYNHEIT.
(2) Der Kunde stellt KYNHEIT von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die diese aufgrund von Schäden geltend machen, die durch den Hund des Kunden im Rahmen der Beratung verursacht wurden, es sei denn, KYNHEIT hat den Schaden grob fahrlässig oder vorsätzlich mitverschuldet. Die Freistellung umfasst auch die angemessenen Kosten einer notwendigen Rechtsverteidigung.
(3) Der Kunde versichert, dass für den Hund eine gültige und ausreichende Hundehalter-Haftpflichtversicherung besteht, die auch Risiken im Rahmen von Trainer- oder Beratungsleistungen abdeckt. Ein entsprechender Nachweis (Versicherungsschein) ist KYNHEIT auf Verlangen vorzulegen.

9. Zahlung

(1) Die Grundpreise der Maulkorbmodelle variieren je nach Hersteller, Ausführung und Material. Der finale Gesamtpreis setzt sich zusammen aus dem Preis des gewählten Modells, der Vergütung für die Zeitdauer der Beratung sowie dem Aufwand der individuellen Anpassung. Alle Preise verstehen sich als Endpreise (ggf. zzgl. Umsatzsteuer, sofern nicht die Kleinunternehmerregelung Anwendung findet).
(2) Der voraussichtliche Gesamtpreis oder die Berechnungsgrundlage wird dem Kunden vor der Durchführung der Anpassung mitgeteilt.
(3) Die Zahlung für das Material und die Dienstleistung erfolgt unmittelbar vor Ort nach Abschluss der Beratung in bar, per EC-/Kreditkarte (sofern angeboten) oder unverzüglich über die vor Ort bereitgestellten digitalen Zahlungswege (z. B. PayPal). Im Falle einer vereinbarten Rechnungsstellung ist der Rechnungsbetrag innerhalb der auf der Rechnung ausgewiesenen Zahlungsfrist ohne Abzug zu begleichen.

10. Vorbehalt

Der Vertrag kommt durch die Annahme des Angebots von KYNHEIT durch den Kunden zustande (z. B. durch die verbindliche Beauftragung der Anpassung vor Ort). Offensichtliche Schreib-, Druck- oder Rechenfehler in Angeboten oder Rechnungen können von KYNHEIT auch nachträglich mit Wirkung für die Zukunft korrigiert werden, sofern dem Kunden hierdurch kein unzumutbarer Nachteil entsteht.

11. Weitere Bestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(2) Sofern es sich bei dem Kunden um einen Verbraucher handelt, gelten die gesetzlichen Gerichtsstände. Hat der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland oder handelt es sich um einen Unternehmer/Kaufmann, ist der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Sitz von KYNHEIT.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften (§ 306 Abs. 2 BGB).

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